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E-Auto Prämie 2026

Neue E-Auto Prämie 2026 – alle Informationen

Die neue E-Auto Prämie 2026 kehrt mit sozialer Staffelung zurück: Basis 3.000 € für BEV, bis 6.000 € abhängig von Einkommen und Kindern. Anträge sind rückwirkend für ab 1. Januar 2026 zugelassene Fahrzeuge möglich – voraussichtlich ab Mai online.

Neue E-Auto Prämie 2026: Überblick

Deutschland startet 2026 ein neu zugeschnittenes Förderprogramm für Privatleute. Förderfähig sind neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb sowie – unter Auflagen – Plug-in-Hybride und Range-Extender. Der Startzeitpunkt ist klar definiert: Entscheidend ist die Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026, die Antragstellung soll rückwirkend möglich sein.

Die Eckpunkte kommen offiziell vom Bundesumweltministerium: Basisförderung 3.000 € (BEV) bzw. 1.500 € (PHEV/REEV), Einkommensgrenze 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen – mit Kinderzuschlägen und sozialer Staffelung bis maximal 6.000 €. Die Anträge sind laut Ministerium ab Mai 2026 über ein Online-Portal vorgesehen BMUV-FAQ.

Zur Einordnung: Nach dem abrupten Aus des Umweltbonus Ende 2023 schließt die neue Prämie die Förderlücke, setzt aber gezielter an – mit Haltedauer, Einkommensprüfung und klaren technischen Kriterien für Hybride. Das Programm ist bis 2029 mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds hinterlegt und auf rund 800.000 Fahrzeuge ausgelegt.

Wer bekommt die Prämie & wie läuft der Antrag?

Anspruch haben ausschließlich Privatpersonen bis 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; pro Kind erhöhen 5.000 € die Grenze, sodass Familien mit zwei Kindern bis 90.000 € förderfähig sind. Die Förderung steigt zudem bei niedrigerem Einkommen: +1.000 € unter 60.000 €, weitere +1.000 € unter 45.000 €. Pro Kind gibt es 500 €, maximal 1.000 € Aufschlag. Die Beantragung erfolgt digital in einem einstufigen Verfahren nach Zulassung, die Frist beträgt spätestens ein Jahr nach Erstzulassung.

Ein praxisnaher Überblick mit Kontext zu Steuerbefreiung (bis 2035), Dienstwagenregeln und dem geplanten Zeitplan findet sich beim ADAC.

PHEV-Regeln, Haltedauer & was im Alltag zählt

Plug-in-Hybride und REEV sind zwischen 1. Januar 2026 und 30. Juni 2027 förderfähig, wenn sie ≤ 60 g CO₂/km (Typgenehmigung) ausstoßen oder eine elektrische Reichweite ≥ 80 km schaffen. Für alle geförderten Fahrzeuge gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten, im Leasing spiegelt sich das in entsprechend langen Verträgen. Die Finanzierung des Programms – 3 Mrd. € bis 2029 – soll etwa 800.000 Zulassungen ermöglichen BMUV-FAQ

Im Alltag zählt, wie sich Stromer in die eigene Kostenstruktur fügen: Zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung (bis 2035), niedrigere Energiekosten daheim und weniger Wartung sprechen für BEV. Wer unschlüssig ist, testet vorab per Miete oder Abo und nutzt die Erkenntnisse später beim Kauf Vor dem Kauf erstmal Probefahren? Tesla mieten

Zahlen, Daten, Fakten

Kennzahl Wert
Start (maßgebliches Datum)Erstzulassung ab 01.01.2026
AntragstellungOnline ab Mai 2026, rückwirkend möglich
Förderhöhe BEV (Basis / max.)3.000 € / bis 6.000 € (sozial gestaffelt, Kinderbonus)
Förderhöhe PHEV/REEV (Basis / max.)1.500 € / bis 4.500 €
Einkommensgrenze80.000 € (plus je 5.000 € für bis zu 2 Kinder → max. 90.000 €)
Mindesthaltedauer36 Monate (Kauf & Leasing)

Quelle: BMUV – Fragen & Antworten zur E-Auto-Förderung

Elektro fahren heute: mieten oder Abo

Die Prämie zahlt erst nach der Zulassung – wer schon jetzt elektrisch fahren will, bleibt mit Miete oder Abo flexibel. So lassen sich Ladealltag, Reichweite und Gesamtkosten real erproben, ohne Restwertrisiko. DRIVAR bündelt hunderte verfügbare Stromer deutschlandweit; im Zweifel kommt der Wagen per Lieferung vor die Haustür.

Die Buchung läuft transparent, Versicherungslösungen sind inklusive. So geht der Schritt zu einem förderfähigen BEV 2026 entspannter von der Hand Direkt vergleichen: Elektro- & Elektrosportwagen mieten

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FAQ zu „Neue E-Auto Prämie 2026“

E-Auto Prämie 2026

Die wichtigsten Antworten zur neuen Kaufprämie: Anspruch, Antrag, Technikvorgaben – kompakt und verlässlich.

Förderfähig sind Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai möglich und rückwirkend ausgelegt.

Privathaushalte bis 80.000 € zu versteuerndes Einkommen (mit Kinderzuschlag bis 90.000 €). BEV: Basis 3.000 €, sozial gestaffelt bis 6.000 €; PHEV/REEV: Basis 1.500 €, je nach Haushalt bis 4.500 €.

Zwischen 01/2026 und 06/2027 sind PHEV/REEV förderfähig, wenn sie ≤ 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrisch fahren. Danach ist eine Verschärfung hin zu realitätsnäheren CO₂-Werten in Prüfung.

Ja. Das Fahrzeug muss 36 Monate gehalten werden – beim Kauf wie beim Leasing. Das verhindert Mitnahmeeffekte und stärkt die Alltagstauglichkeit.

Die Kaufprämie ergänzt Vorteile wie die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos (bis 2035). Regionale Lade-/Wallbox-Förderungen können zusätzlich greifen – prüfe die Bedingungen im Einzelfall.

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