E-Auto Förderung 2026: Was ist neu, was bringt’s und wo kann ich zusätzlich sparen?

Die E-Auto Förderung 2026 kehrt zurück: Die Bundesregierung hat die Wiedereinführung einer Kaufprämie ab 1. Januar 2026 beschlossen, flankiert von der geplanten Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und der seit Juli 2025 angehobenen 0,25-%-Dienstwagen-Grenze auf 100.000 € – starke Hebel für geringere Gesamtkosten.

E-Auto Förderung 2026: Überblick & Relevanz

Nach dem abrupten Ende der BAFA-Prämie Ende 2023 lag der Markt auf Tauchstation. Jetzt folgt der Neustart: Ab dem 1. Januar 2026 kommt die staatliche Kaufprämie zurück – gezielt für bezahlbare, rein elektrische Modelle. Parallel soll die Kfz-Steuerbefreiung für neue BEV gesetzlich bis Ende 2035 verlängert werden. Für Unternehmen und Angestellte bleibt zudem die steuerliche Begünstigung von E-Dienstwagen attraktiv.

Der politische Kurs ist klar: Fördern, was CO₂ messbar reduziert und in den Massenmarkt skaliert. Darum liegt der Fokus auf reinen BEV, während PHEV außen vor bleiben. Medienberichte und Regierungsäußerungen der letzten Tage zeichnen ein konsistentes Bild – Details fixiert die finale Förderrichtlinie.

Auch 2026 wieder von der E-Auto Förderung profitieren.
Auch 2026 wieder von der E-Auto Förderung profitieren.

Kaufprämie 2026: Wer bekommt wie viel?

Die neue Kaufprämie 2026 liegt laut Beschlusslage und übereinstimmenden Medienberichten bei bis zu 4.000 € und zielt auf Fahrzeuge mit Netto-Listenpreis bis 45.000 €, ausschließlich mit reinem Elektroantrieb. Plug-in-Hybride sind nicht prämienfähig. Erwartbar sind übliche Stichtage (Bestellung/Zulassung/Antrag) sowie klare Nachweispflichten; endgültig regelt das die Förderrichtlinie.

Für die Praxis entscheidend sind Lieferzeiten und Antragsfenster. Wer 2026 profitieren möchte, plant Bestellung und Zulassung mit Puffer – und prüft den finalen Text der Richtlinie vor Vertragsabschluss.

Steuern & Dienstwagen: Die großen Hebel

Kfz-Steuer: Für neue BEV-Zulassungen soll die Steuerbefreiung gesetzlich bis 31. Dezember 2035 verlängert werden, sofern die Erstzulassung bis 31. Dezember 2030 erfolgt. Die Befreiung gilt jeweils bis zu zehn Jahre (längstens bis Ende 2035) und senkt die Fixkosten über die Haltedauer messbar.

Dienstwagen: Seit 1. Juli 2025 gilt für rein elektrische Firmenwagen die 0,25-%-Regel bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 €. Beispiel: 58.000 € Listenpreis → 0,25 % = 145 € geldwerter Vorteil/Monat als Bemessungsgrundlage; daraus ergibt sich – abhängig vom persönlichen Steuersatz – ein deutlich niedriger Nettoabzug als bei einem gleich teuren Verbrenner. Tipp: Elektrosportwagen mieten

Zahlen, Daten, Fakten

Kennzahl Wert
Neue Kaufprämie (ab 01.01.2026)bis zu 4.000 €; BEV ≤ 45.000 € netto; keine PHEV
Kfz-Steuer (BEV, geplant)Erstzulassung bis 31.12.2030 → bis zu 10 Jahre befreit, längstens bis 31.12.2035
Dienstwagen-Regel (BEV)0,25 % vom Bruttolistenpreis bis 100.000 € (seit 01.07.2025)
PHEV-Förderung 2026nicht prämienfähig (Fokus auf reine BEV)
THG-Prämie für Privat-BEVweiter möglich; Höhe marktabhängig, aktuell eher niedrig dreistellig

Quellen: Auto Motor und Sport, heise, ADAC, ZDFheute

Elektroauto mieten: schnell profitieren, flexibel bleiben

Wer die neue E-Auto Förderung 2026 abwarten will, kann heute schon elektrisch fahren – ohne Restwertrisiko. Miete oder Abo machen den Einstieg kalkulierbar, während Reichweite, Ladealltag und Kosten im echten Leben getestet werden. Spätestens mit Start der Prämie rücken Modelle unter 45.000 € netto in den Fokus.

Über DRIVAR findest du bundesweit verifizierte Fahrzeuge, transparente Konditionen und auf Wunsch Lieferung bis vor die Haustür. So lässt sich Elektromobilität realitätsnah ausprobieren – und bei Bedarf später in den Kauf überführen. Direkt vergleichen: Elektrosportwagen mieten

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FAQ zu „E-Auto Förderung 2026“

E-Auto Förderung 2026

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur neuen Förderung, steuerlichen Vorteilen und zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten.

Anspruch sollen private Käuferinnen und Käufer sowie kleinere Unternehmen haben, sofern ein rein elektrisches Fahrzeug unterhalb der vorgesehenen Netto-Preisgrenze von 45.000 € angeschafft und die übrigen Förderkriterien eingehalten werden. Endgültig entscheidet die finale Förderrichtlinie.

Je nach Fahrzeug und Nutzung addieren sich Kaufprämie (bis 4.000 €), bis zu zehn Jahre Kfz-Steuerbefreiung (Wirkung: dauerhaft niedrigere Fixkosten) und bei Dienstwagen die 0,25-%-Regel bis 100.000 € Listenpreis zu einem deutlich geringeren TCO. Über drei bis vier Jahre Leasing oder Finanzierung sind kumulierte Vorteile im mittleren vierstelligen Bereich realistisch – Details hängen von Modell, Steuersatz, Laufzeit und Fahrprofil ab.

Ja, die Vermarktung der THG-Quote ist für private BEV-Halter weiterhin möglich. Die Auszahlungen sind marktabhängig und seit 2024 deutlich gesunken; aktuell ist eine niedrig dreistellige Größenordnung realistisch. Anbieter, Bindungsfristen und Auszahlungswege variieren – vergleichen lohnt.

Nein. Die Rückkehr der Kaufprämie 2026 ist auf reine Elektroautos fokussiert. PHEV und Range-Extender sind nicht prämienfähig; steuerliche Vorteile können je nach Nutzung dennoch bestehen.

Wesentlicher Punkt sind Bestell-/Zulassungsfristen und der Fördertopf. Wer 2026 profitieren will, sollte die finale Richtlinie prüfen, Liefertermine mit dem Händler fixieren und den Förderantrag fristgerecht stellen.

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