Finanziertes Auto verkaufen: Was gibt es zu beachten?
Ein Auto ist für viele Menschen deutlich mehr als nur ein Fortbewegungsmittel. Es steht für Freiheit, Leidenschaft und in vielleicht auch für einen bestimmten Lebensstil. Doch manchmal verändert sich die persönliche Situation und das Fahrzeug passt nicht mehr zur aktuellen Lebenslage. Vielleicht sind die monatlichen Raten zu hoch geworden, das Modell entspricht nicht mehr den Bedürfnissen oder ein neuer Wagen weckt das Interesse. Wenn das Auto noch finanziert ist, gestaltet sich der Verkauf allerdings etwas komplizierter, da es in vielen Fällen noch im Eigentum der Bank oder des Autohauses steht. Trotzdem gibt es verschiedene Wege, ein finanziertes Auto zu verkaufen. Der Ablauf hängt dabei stark von der Art der Finanzierung ab.
Die Finanzierungslage klären – Welche Finanzierungsart liegt vor?
Das Verständnis der eigenen Finanzierungsart ist essenziell, da es über die Möglichkeiten und Bedingungen eines Verkaufs entscheidet. Bevor ein Fahrzeug mit laufender Finanzierung verkauft wird, ist es daher wichtig, alle Vertragsbedingungen genau zu prüfen und mit der Bank oder Leasinggesellschaft in Kontakt zu treten. Nur so lässt sich eine geeignete Strategie entwickeln, um ein finanziertes Auto verkaufen und gleichzeitig alle finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.
Klassischer Autokredit – Eigentum mit Einschränkungen
Ein klassischer Autokredit ist eine der häufigsten Finanzierungsarten. Dabei nimmt der Käufer bei einer Bank oder einer anderen Finanzierungsinstitution ein Darlehen auf, um das Fahrzeug zu bezahlen. Zwar ist der Kreditnehmer bereits als Halter des Autos eingetragen und kann es nutzen, aber rechtlich gesehen gehört es erst nach vollständiger Tilgung des Kredits wirklich ihm. In den meisten Fällen dient das Auto als Sicherheit für die Bank, weshalb diese als Sicherungsnehmer in den Fahrzeugpapieren – genauer gesagt in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief genannt) – eingetragen ist.
Ein Verkauf ist hier grundsätzlich möglich, allerdings muss die Bank zustimmen und den Fahrzeugbrief freigeben. Dies geschieht in der Regel erst, wenn die offene Kreditsumme vollständig beglichen wurde. Der Verkauf eines solchen Autos kann entweder durch eine direkte Ablösung des Kredits oder durch einen Käufer erfolgen, der bereit ist, das Fahrzeug unter diesen Umständen zu erwerben. In diesem Fall muss der Kaufpreis entweder direkt zur Ablösung des Kredits genutzt werden oder der Käufer selbst eine Überweisung an die Bank vornehmen, um das Auto „freizukaufen“.
Ballonfinanzierung – Günstige Raten, hohe Schlusszahlung
Eine Ballonfinanzierung ist besonders attraktiv für Käufer, die möglichst niedrige monatliche Raten zahlen möchten. Während der Laufzeit werden nur geringe Beträge fällig, am Ende steht jedoch eine hohe Schlussrate, die mitunter mehrere tausend Euro betragen kann.
Das bedeutet, dass beim Verkauf eines Fahrzeugs mit Ballonfinanzierung besonders darauf geachtet werden muss, ob diese Schlussrate bereits beglichen wurde oder noch aussteht. Wer sein Auto verkaufen möchte, bevor die Laufzeit endet, muss entweder genügend finanzielle Mittel haben, um die Schlussrate zu zahlen, oder einen Käufer finden, der bereit ist, diese Summe beim Kauf des Fahrzeugs direkt zu übernehmen.
Oftmals besteht die Möglichkeit, die Schlussrate durch eine erneute Finanzierung zu begleichen, was jedoch erneut Zinszahlungen mit sich bringt. Zudem ist eine vorzeitige Ablösung mit Kosten verbunden, weshalb vor einem Verkauf genau geprüft werden sollte, wie hoch die noch offene Summe ist und welche zusätzlichen Gebühren anfallen könnten.
Leasing – Verkauf ohne Eigentum kaum möglich
Beim Leasing handelt es sich um eine Finanzierungsform, bei der der Leasingnehmer das Auto nicht kauft, sondern für einen festgelegten Zeitraum „mietet“. Während der Leasingdauer zahlt der Nutzer monatliche Raten, die sich nach dem Wertverlust des Fahrzeugs und den vertraglich vereinbarten Konditionen richten. Eigentümer bleibt jedoch stets die Leasinggesellschaft oder das Autohaus.
Da das Fahrzeug nicht dem Leasingnehmer gehört, kann es nicht einfach verkauft werden. Wer seinen Leasingvertrag vorzeitig beenden möchte, hat nur wenige Optionen. Eine Möglichkeit ist eine sogenannte Leasingübernahme, bei der ein neuer Interessent in den Vertrag eintritt und die laufenden Zahlungen übernimmt. Allerdings muss die Leasinggesellschaft diesem Vorgehen zustimmen, und nicht jeder Vertrag erlaubt eine solche Übernahme.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Leasingvertrag vorzeitig abzulösen, indem die verbleibenden Raten und eine mögliche Schlussrate in einer Einmalzahlung beglichen werden. Dies kann jedoch teuer werden, da die Leasinggeber meist eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, um ihren entgangenen Gewinn auszugleichen. Daher ist es ratsam, bereits vor Abschluss eines Leasingvertrags zu prüfen, ob eine flexible Vertragsgestaltung möglich ist, falls sich die persönliche oder finanzielle Situation ändert.
Drei-Wege-Finanzierung – Eine Mischung aus Kredit und Leasing
Eine Drei-Wege-Finanzierung kombiniert verschiedene Finanzierungsmodelle und bietet dem Käufer am Ende der Laufzeit drei Optionen: die vollständige Bezahlung der Schlussrate, eine Anschlussfinanzierung oder die Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler. Diese Form der Finanzierung ist besonders flexibel, kann aber beim Verkauf ebenfalls Herausforderungen mit sich bringen.
Wer das Fahrzeug noch während der Laufzeit verkaufen möchte, muss zunächst klären, wie hoch die ausstehende Summe ist und welche Gebühren bei einer vorzeitigen Ablösung anfallen. Da die Schlussrate oft hoch ist, kann es sein, dass der Verkaufserlös nicht ausreicht, um die Finanzierung komplett abzudecken. In diesem Fall müssten entweder eigene finanzielle Mittel genutzt oder eine alternative Finanzierung gefunden werden.
Bei der Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler entfällt zwar der Weiterverkauf, jedoch muss in vielen Fällen der Zustand des Autos exakt den vertraglichen Vorgaben entsprechen. Schäden oder übermäßige Abnutzung können zu hohen Nachforderungen führen, was den finanziellen Vorteil dieser Option schmälern kann.

Beim Verkauf eines finanzierten Fahrzeugs spielt die Restschuld eine Rolle. (unsplash.com/Evgeny Tcheboratev)
Die Restschuld berechnen
Bevor ein finanziertes Fahrzeug verkauft werden kann, ist es wichtig, die genaue Restschuld zu ermitteln. Dieser Betrag gibt an, wie viel noch an die Bank oder den Kreditgeber gezahlt werden muss, um den bestehenden Kredit vollständig abzulösen. Die Restschuld ist jedoch nicht einfach die Summe der noch offenen Monatsraten, da in vielen Fällen zusätzliche Kosten anfallen. Banken verlangen oft eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird. Diese Gebühr dient dazu, den entgangenen Zinsertrag auszugleichen und kann den Ablösebetrag spürbar erhöhen.
Um die genaue Restschuld zu erfahren, sollte direkt beim Kreditinstitut eine Anfrage gestellt werden. Die Bank berechnet dann die tagesaktuelle Ablösesumme, die sich aus mehreren Faktoren zusammensetzt. Neben der verbleibenden Kreditsumme werden eventuelle Zinsausfälle, Bearbeitungsgebühren und Verwaltungskosten berücksichtigt. Da sich dieser Betrag täglich ändert, ist es ratsam, die Ablösesumme erst dann abzufragen, wenn der Verkauf konkret geplant ist.
In manchen Finanzierungsverträgen sind Sondertilgungen möglich, die dazu beitragen können, die Restschuld vorzeitig zu senken. Wer also über finanzielle Mittel verfügt, kann bereits vor dem Verkauf eine Teilzahlung leisten und so den offenen Betrag reduzieren. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn durch eine niedrigere Ablösesumme ein höherer Verkaufserlös erzielt werden kann. Eine sorgfältige Berechnung und Absprache mit der Bank hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und den Fahrzeugverkauf optimal vorzubereiten.
Auto mit laufendem Kredit verkaufen: Möglichkeiten
Es gibt verschiedene Wege, ein finanziertes Auto zu verkaufen. Eine Möglichkeit besteht darin, das Fahrzeug an eine Privatperson zu veräußern. Diese Variante verspricht in der Regel den höchsten Verkaufspreis, erfordert jedoch etwas mehr Aufwand. Das größte Hindernis ist, dass sich der Fahrzeugbrief meist noch im Besitz der Bank befindet. Das bedeutet, dass der Käufer darauf vertrauen muss, dass der Verkäufer nach dem Erhalt des Kaufpreises den Kredit begleicht und den Brief freigibt. Um dieses Vertrauen zu stärken, kann es sinnvoll sein, die Kaufabwicklung gemeinsam mit dem Käufer direkt bei der Bank durchzuführen. Dadurch kann der Käufer sicherstellen, dass der Kredit tatsächlich abgelöst und der Brief übergeben wird.
Wer sich nicht mit den bürokratischen Hürden eines Privatverkaufs auseinandersetzen möchte, kann das Fahrzeug auch an einen Händler verkaufen. Autohändler sind in der Regel erfahren im Umgang mit finanzierten Fahrzeugen und übernehmen oft selbst die Ablösung des Kredits. Dadurch wird der Verkaufsprozess für den Fahrzeughalter erheblich erleichtert, allerdings sind die Ankaufspreise bei Händlern meist niedriger als bei einem Privatverkauf, da sie eine Gewinnspanne einkalkulieren.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Fahrzeug erst vollständig abzubezahlen und erst danach zu verkaufen. Wer über die finanziellen Mittel verfügt, kann die Restschuld in einem Betrag begleichen, sodass das Fahrzeug nicht mehr mit einer Finanzierung belastet ist. Danach kann es problemlos zu einem möglichst hohen Preis veräußert werden, da es für Käufer attraktiver ist, ein lastenfreies Auto zu erwerben.
In seltenen Fällen besteht auch die Option, dass der Käufer den laufenden Kredit übernimmt. Das ist jedoch mit erheblichen Herausforderungen verbunden, da die Bank zustimmen muss und eine erneute Bonitätsprüfung des potenziellen Käufers durchführt. Oftmals scheitert diese Variante an den strengen Anforderungen der Banken oder an der Unsicherheit der Käufer, die nicht unbedingt einen bestehenden Kreditvertrag übernehmen möchten.

Wenn das finanzierte Auto nicht mehr den Ansprüchen gerecht wird, ist ein Verkauf möglich. (unsplash.com/arteum.ro)
Fallstricke und Risiken
Der Verkauf eines finanzierten Fahrzeugs kann einige Risiken mit sich bringen. Eine der häufigsten Hürden ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Viele Kreditgeber erheben eine Gebühr für die vorzeitige Ablösung des Kredits, die den Verkaufserlös reduzieren kann. Deshalb ist es wichtig, vorab die genauen Konditionen des Kreditvertrags zu überprüfen und sich über mögliche Zusatzkosten zu informieren.
Besonders beim Privatverkauf besteht zudem die Gefahr von Betrugsversuchen. Käufer, die mit gefälschten Zahlungsnachweisen arbeiten oder versuchen, Vorauszahlungen zu erschleichen, sind keine Seltenheit. Um sich abzusichern, sollte die Kaufabwicklung möglichst sicher gestaltet werden. Idealerweise erfolgt die Zahlung entweder in bar bei der Bank oder per Echtzeitüberweisung. Eine weitere Möglichkeit ist ein Treuhandkonto, das die Abwicklung für beide Seiten sicherer macht.
Ein Aspekt, der oft übersehen wird, sind steuerliche Fragen. Wer sein Fahrzeug mit Gewinn verkauft, könnte unter Umständen steuerpflichtig sein, insbesondere wenn es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt. In solchen Fällen kann es ratsam sein, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um mögliche steuerliche Verpflichtungen im Blick zu behalten.