Bußgelder für Mängel am Fahrzeug

Interieur vom Mercedes SL 63 AMG in Kassel

Fahrzeugmängel – mit diesen Bußgeldern ist zu rechnen

Den meisten Autofahrern ist bekannt, dass sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Dennoch kommt es immer wieder zu Vorfällen, bei denen Autohalter ein Fahrzeug führen, das eindeutige Mängel vorweist. Bei polizeilichen Kontrollen kann das teuer werden. Schließlich ist der Halter für sein Fahrzeug verantwortlich. Welche Kosten bei Bußgeldern aufkommen können, entscheiden die Beamten vor Ort und nehmen dazu den Fahrzeugzustand akribisch in Augenschein. 

Für diese Mängel kann es empfindliche Bußgelder geben

Es gibt viele Schäden, die eine sichere Fahrt mit einem Fahrzeug beeinträchtigen können. Einige Mängel sind deutlich zu erkennen, andere erst bei genauer Kontrolle erkennbar. Daher ist ein Auto vor der Fahrt stets genau zu überprüfen, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Bereits Kleinigkeiten können zu hohen Strafen führen. 

Hupe funktioniert nicht

Tatsächlich kann eine Hupe einrosten oder nicht mehr in vollem Umfang funktionieren. Stellt die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Schaden fest, so kostet dieser Mangel den Autohalter nach § 55 StVZO immerhin 15 Euro Strafe. In diesem Paragraph sind Vorgaben zu Schallzeichen enthalten, die einzuhalten sind. Wenn die Autohupe kaputt ist und der Fahrer es trotzdem auf öffentlichen Straßen führt, handelt es sich zwar um einen leichten, aber erkennbaren Tatbestand, der geahndet wird. 

Hinweis: Die Hupe darf nur als Gefahrenzeichen im Straßenverkehr verwendet werden, um ein Risiko aufzuzeigen. Deshalb muss die Hupe zu jederzeit funktionstüchtig sein. 

Abgefahrene Reifen

Reifen müssen eine Menge aushalten. Mit der Zeit ist das Profil jedoch abgefahren und ein Austausch nötig. Ein neuer Sommerreifen verfügt über eine Profiltiefe von 3 Millimetern. Bei Winterreifen liegt sie sogar bei 4 Millimetern. Dank dieser Maßgabe bieten die Reifen bei verschiedenen Straßenverhältnissen den nötigen Grip und unterstützen eine sichere Fahrt. Liegt die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttiefe bei unter 1,6 Millimetern, ist der Reifen eindeutig abgefahren. Bei Kontrollen durch die Polizei hat der Autofahrer mit 50 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. 

Hinweis: Auch Mischbereifung sieht die Polizei kritisch. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Diagonal- und Radialreifen. Das ist allerdings nach dem deutschen Gesetz nicht gestattet. Ebenso ist das Fahren mit verschiedenen Reifengrößen nicht zulässig. Es droht ein Bußgeld von mindestens 15 Euro. Zudem kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen. 

Autofahrer, die im Winter ohne M+S-Reifen am Straßenverkehr teilnehmen, obwohl es Straßenverhältnisse erforderlich machen, erhalten bei Kontrollen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Die Strafe erhöht sich, wenn es aufgrund dieser Grundlage zu einem Unfall gekommen ist, auf 120 Euro und einen Punkt in Flensburg. 

Warum muss ich ein Bußgeld zahlen, wenn mein Fahrzeug mangelhaft ist?

Ist ein Fahrzeug verkehrstauglich, kann es zu Unfällen im Straßenverkehr kommen. Diese wären allerdings vermeidbar. Der Autohalter muss daher mit Konsequenzen rechnen, den Schaden regulieren und sogar Bußgelder in Kauf nehmen. Je nach Schwere des Fahrzeugmangels kommen sogar ein oder mehrere Punkte in Flensburg hinzu. Es ist daher wichtig, das Fahrzeug regelmäßig zu kontrollieren und Mängel zeitnah beheben zu lassen. 

Ist das Fahrzeug insgesamt in einem mangelhaften Zustand, muss der Autohalter bei Verkehrskontrollen 35 Euro Strafe zahlen und dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug stillgelegt wird.