Sportwagen zulassen: 5 Fehler, die nicht passieren dürfen
Sportwagen sind ein Traum für PS-Liebhaber. Geschwindigkeit, Kraft und der sportliche Look – wer sich hinters Lenkrad eines BMW oder Porsche setzt, lebt einen Traum. Steht der Traumwagen endlich in der Garage, geht es an die Zulassung. Und genau hier fangen die Probleme an. Autofahrer machen leider oft Fehler, die sich eigentlich vermeiden lassen.
Fehler Nr. 1: Ist das Wunschkennzeichen zugelassen
Sportwagenfans wollen nicht selten mit einem bestimmten Wunschkennzeichen unterwegs sein. Aber: Hierfür gibt es Regeln. Die Kennzeichen dürfen nicht spiegeln und nicht foliert sein. Zudem kann es passieren, dass der Platz für die „Platte“ bei importierten Autos nicht dem Standard entspricht – weshalb bei Wunschkennzeichen wie beispielsweise hier erhältlich auf Sonderabmessungen beim Design zu achten ist.
Sicher sollten Sie sich auch sein, ob der Sportwagen wirklich von Januar bis Dezember zugelassen werden muss. Entscheiden Sie sich für Saisonkennzeichen, darf der Wagen außerhalb des zulässigen Zeitraums wirklich nicht bewegt werden. Achtung: Auch gewisse Buchstaben-Zahlen-Kombinationen sind aus verschiedenen Gründen nicht zugelassen.
Fehler Nr. 2: Das leidige Thema Tuning
Es geht immer noch ein bisschen schneller. Tuning zielt auf mehr Leistung und die Ästhetik ab. Aber: Beim Betrieb und der Zulassung warten auf Tuner echte Probleme. Verwenden Sie Anbauteile ohne ABE oder Teilegutachten, ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass betroffene Fahrzeuge ein Änderungsgutachten nach §19 StVZO beim TÜV brauchen. Selbst, wenn sich Tuner mit dem Teilegutachten auf der sicheren Seite fühlen – zu 100% können (und sollten) Sie sich nicht darauf verlassen. Es ist keine schlechte Idee, Experten einen Blick auf Anbau- und Tuningteile werfen zu lassen.
Fehler Nr. 3: Die eVB vergessen
Damit Sie einen Sportwagen auf den Straßen bewegen dürfen, braucht es nicht nur die Zulassung. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Zulassungsstelle den Wunsch nach einer Zulassung einfach ablehnen. Hintergrund: Die Auto-Haftpflicht ist eine der wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Sportwagenfans müssen sich bereits vor der Zulassung um den Versicherungsvertrag kümmern.
Sobald die Haftpflicht beantragt wird, stellt der Versicherer eine eVB Nummer zur Verfügung. Diese müssen Sie bei der Zulassung dabeihaben. Da die Versicherungsnummer direkt online und per E-Mail zur Verfügung gestellt wird, gibt es eigentlich keine Ausreden, diese vergessen zu haben.
Fehler Nr. 4: Fehlende Unterlagen bei Import-Sportwagen
Viele Sportwagen werden aus Übersee nach Deutschland importiert – etwa aus den USA. Einerseits aufgrund günstiger Preise. Bei vielen Modellen bietet der Markt aber auch einfach mehr Auswahl. Aber: Importfahrzeuge dürfen häufig nicht direkt auf deutschen Straßen unterwegs sein und brauchen für die Zulassung Dokumente, welche die Straßentauglichkeit nachweisen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, vorab mit der verantwortlichen Stelle des Zulassungsbezirks in Kontakt zu treten. Viele Fragen lassen sich auf diesem Weg klären. Unterlassen Sie diesen Schritt, besteht die reale Gefahr des Scheiterns der Zulassung.
Fehler Nr. 5: Keinen Termin vereinbart
Klingt trivial, passiert trotzdem immer wieder. Autofahrer denken immer noch, sie können einfach auf der Zulassungsstelle vorbeischauen – und fertig. Inzwischen geht es eigentlich kaum noch ohne Terminabsprachen. Da viele Behörden zunehmend auf Digitalisierung setzen, ist die Vereinbarung des Zulassungstermins in der Regel unkompliziert online möglich. Ganz wichtig: Einmal vereinbart, sollte der Termin auch eingehalten werden.